<p>Zusatzversicherung SUPER C.D.W.: (Schäden am Fahrzeug und vollständiger oder teilweiser Diebstahl desselben, mit Befreiung von der Selbstbeteiligung): Der FAHRER muss bei Abschluss dieser Versicherung keine Selbstbeteiligung zahlen, falls infolge von seine Nutzung, das Fahrzeug einen eigenen Schaden erleidet oder ganz oder in Teilen gestohlen wird. Der Wert des Abschleppens des Fahrzeugs ist in Fällen, in denen der FAHRER fahrlässig oder schuldhaft ist, nicht in dieser Deckung enthalten. Damit diese Deckung aktiviert werden kann, muss der FAHRER eine DAAA - Friendly Declaration of Automobile Accident - vorlegen und darin den Dritten angeben und identifizieren, der für den am Fahrzeug verursachten Schaden verantwortlich ist, sofern vorhanden, sowie die von ausgestellte Unfallmeldung die Polizeibehörden, die den Unfall aufgenommen haben; Im Falle eines Diebstahls oder Raubes müssen Sie bei der Polizeibehörde in dem Bereich, in dem es passiert ist, einen Nachweis über den Diebstahl oder Raub vorlegen und die Fahrzeugschlüssel an den MIETER zurückgeben, andernfalls verfällt diese Deckung. Diese Deckung deckt nicht den Wert des Schadens oder des Fahrzeugs im Falle eines Diebstahls, falls dieser unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln, bei zu hoher Geschwindigkeit, aufgrund von Fahrlässigkeit des FAHRERS oder weil dies außerhalb des normalen Gebrauch des Fahrzeugs.</p>